Dr. Karsten Zorn
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Leipzig promovierte Karsten Zorn im Jahre 1992. Zwei Jahre später wurde er, nach Ablegen des zweiten juristischen Staatsexamens, als Rechtsanwalt zugelassen und war zunächst als Angestellter und später als Partner in einer deutschen Großkanzlei tätig. 2001 gründete er gemeinsam mit Christoph v. Berg und Dr. Klaus Bandekow die Sozietät v. Berg Bandekow Zorn. Karsten Zorn ist vor allem im Bereich des Immobilienrechts, namentlich bei der Entwicklung von Gewerbeimmobilien tätig und vertritt vor allem Unternehmen der Immobilienwirtschaft, Gemeinden, öffentliche Körperschaften, Kreditinstitute und mittelständische Unternehmen.